Zimmerermeister/innen in NRW haben die Möglichkeit, sich durch eine anerkannte Weiterbildung der Ingenieurkammer-Bau NRW für die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung zu qualifizieren. Der Lehrgang bietet eine umfassende Vorbereitung auf die Eintragung ins Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten und erweitert die Kompetenzen von Handwerksmeistern im Zimmererhandwerk.
Lehrgangsinhalte:
Die Weiterbildung umfasst alle relevanten Themen, die für die Bauvorlageberechtigung erforderlich sind:
- Öffentliches Baurecht und Planungs- sowie Bauordnungsrecht
- Brandschutz und bautechnische Nachweise
- Zivilrechtliche Grundlagen und Kostenplanung
Voraussetzungen:
Teilnahmeberechtigt sind Meister/innen des Zimmererhandwerks oder gleichgestellte Personen gemäß § 67 Abs. 4a BauO NRW.
Abschluss:
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das zur Vorlage bei der Ingenieurkammer-Bau NRW dient und den Weg zur Eintragung ins Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten ebnet.
Beratung und Anmeldung:
Interessierte können sich umfassend zu Voraussetzungen, Lehrinhalten und dem Anmeldeprozess beraten lassen.
Weitere Informationen und Details zur Anmeldung finden Sie unter www.bzb.de/weiterbildung.
Fazit:
Die Weiterbildung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung bietet Zimmerermeistern eine einzigartige Gelegenheit, ihre Kompetenzen zu erweitern und zusätzliche Qualifikationen im Bereich Bauplanung zu erwerben.